Bauch Food Concept Bauch Food Concept
Gastronomieberatung · 30 Länder

Klare Zahlen, klare Abläufe.

Bauch Food Concept hilft Restaurants, Cafés, Imbissen, Hotels und Kantinen, profitabel zu arbeiten. Sie wählen, wie viel Unterstützung Sie brauchen: kostenlos einsteigen, mit Kit und Wissensbänden selbst rechnen oder mit Beratung per Video.

30 LänderSteuersätze und Mindestlöhne Ihres Landes
KostenlosLeitfäden und Rechner, ohne Anmeldung
30 Min.Erstgespräch per Video, kostenlos
Zuerst

Steuersätze, Mindestlohn, Währung, Marktzahlen und alle Downloads richten sich nach Ihrer Auswahl.

Währung
EUR
MwSt. Speisen
7 %
MwSt. alkoholfrei
19 %
MwSt. alkoholisch
19 %
Mindestlohn
13,90 € / Std.
Dokumente
Deutsch

MarktlageStand Oktober 2026

Die alten Faustregeln gelten nicht mehr

Ein Personalkostenanteil von 30 Prozent war lange der Richtwert. Für viele Betriebe ist er heute nicht mehr erreichbar. Diese vier Entwicklungen verändern die Kalkulation grundlegend.

13,90 €

gesetzlicher Mindestlohn seit 1. Januar 2026. Ab 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.

Quelle [1]
7 %

Mehrwertsteuer auf Speisen, dauerhaft seit 1. Januar 2026. Getränke bleiben bei 19 %.

Quelle [2]
+34,4 %

Personalkosten im Gastgewerbe von Januar 2022 bis Mai 2025. Hauptspeisen wurden im selben Zeitraum nur 26 % teurer.

Quelle [3], Daten Statistisches Bundesamt
über 40 %

Personalkostenanteil am Umsatz in vielen klassischen Gastronomiebetrieben.

Quelle [3]

Die Folge: Prozent-Faustregeln führen zu falschen Preisen. Entscheidend ist, wie viele Euro jedes Gericht nach Ware und Arbeitszeit zur Deckung Ihrer Fixkosten beiträgt.

Über unsGeschäftsführung

Aus der Küche ins Management

Georg Bauch in Kochjacke mit verschränkten Armen
Georg BauchGeschäftsführender Gesellschafter

Hinter der Bauch Food Concept GmbH steht Georg Bauch, Koch und Berater mit jahrzehntelanger Erfahrung in Spitzengastronomie, Hotellerie, Betriebsgastronomie und Catering.

Er kennt beide Seiten: den vollen Pass am Samstagabend und die Monatsauswertung am Schreibtisch. Er strukturiert Betriebe, schafft verlässliche Standards und erarbeitet Entscheidungsvorlagen, mit denen Inhaber und Geschäftsführung sicher steuern.

Aktuell begleitet er unter anderem einen kommunalen Versorger bei der Neuausrichtung seiner Campusgastronomie und arbeitet als externer F&B-Manager für Restaurantbetriebe.

  • SchwerpunkteDeckungsbeitrag, Kennzahlen, Standards, Organisation
  • BranchenGastronomie, Hotellerie, Betriebsgastronomie, Catering
  • Arbeitsweiseper Video, vor Ort nach Vereinbarung
  • MedienErfahrung in TV, Radio und Presse
KontaktAntwort in 2 Werktagen

Erstgespräch anfragen

Beschreiben Sie kurz Ihren Betrieb und Ihr Anliegen. Das erste Gespräch per Video dauert 30 Minuten und ist kostenlos.

E-Mail
business@bauchfood.com
Telefon & WhatsApp
+49 174 3443507
Termine
Gespräche per Video oder Telefon. Termine vor Ort nach Vereinbarung.
QuellenStand Oktober 2026

Quellen und Stand

  1. [1]Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (MiLoV5) vom 5. November 2025. gesetze-im-internet.de
  2. [2]IHK Frankfurt am Main: Reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Speisen ab 1. Januar 2026. frankfurt-main.ihk.de
  3. [3]DEHOGA Bundesverband: Fakten und Argumente für die einheitliche Besteuerung von Essen mit 7 Prozent, Stand 11.07.2025, mit Daten des Statistischen Bundesamts. dehoga-bundesverband.de
  4. [4]Wirtschaftskammer Steiermark: Impulsvortrag Preiskalkulation, Deckungsbeitragsstufen und Beispiele. wko.at
  5. [5]Bundesministerium der Finanzen: Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2021, Gewerbeklassen Gaststätten, Cafés, Imbissbetriebe. Abdruck: steuerschroeder.de
  6. [6]Haufe: Sachbezugswerte für Mahlzeiten 2026 (Sozialversicherungsentgeltverordnung). haufe.de
  7. [7]HOTREC: Mehrwertsteuersätze im Gastgewerbe in Europa, Stand 1.1.2026 (Länderauswahl der Rechner). Abdruck: wko.at
  8. [8]Eurostat: Mindestlöhne in der EU, Stand 1.1.2026 (Länderauswahl der Rechner). ec.europa.eu

Alle Angaben ohne Gewähr. Gesetzliche Werte können sich ändern. Steuerliche und rechtliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.